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12.05.2011 |
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit seinem Urteil am Donnerstag (12. Mai) die Berufung von zwei Klägern gegen die Fahrverbote in der hannoverschen Umweltzone verworfen und damit die Rechtmäßigkeit der hannoverschen Umweltzone bestätigt. Oberbürgermeister Stephan Weil begrüßte das Urteil des OVG zur Umweltzone: "Das Gericht hat bestätigt, dass die Stadt den Luftreinhalte-Aktionsplan mit Umweltzone rechtmäßig aufgestellt hat und die Umweltzone zur Verringerung der Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) beiträgt. Ich gehe davon aus, dass damit der Streit um die Umweltzone endgültig beigelegt ist." Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit der Umweltzone und stellte zugleich fest, dass sie nicht durch andere Maßnahmen ersetzbar ist, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil zur Luftreinhaltung ist. Die hannoversche Praxis ist aus Sicht des Senats des OVG zumutbar, da die Umweltzone stufenweise eingeführt wurde und es zudem ausreichend Ausnahmeregelungen gibt. Die Stadt wird die im Januar 2011 mit dem Umweltministerium vereinbarten Maßnahmen vorantreiben, um die NO2-Belastung weiter zu reduzieren. Verfahren: Umweltzone Hannover: In die hannoversche Umweltzone durften grundsätzlich
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Ansprechpartner: Klaus Helmer, Tel: (0511) 168-44550, Fax: (0511) 168-45351
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